1. Wer die Garantie gibt
Garantiegeber ist DauerBeet d.o.o., Pševo 23, 4000 Kranj, Slowenien, Registernummer 8329915000, USt-IdNr. SI89182464, vertreten durch Jure Koderman, Geschäftsführer, E-Mail service@dauer-beet.com, Telefon +386 31 318 395.
Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung des Anbieters. Sie tritt neben die gesetzlichen Rechte des Käufers und schränkt diese nicht ein. Der Käufer kann jederzeit selbst entscheiden, ob er Ansprüche aus dieser Garantie oder aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend macht.
2. Für wen und für welche Produkte die Garantie gilt
Die Garantie gilt für alle DauerBeet®-Produkte, die unmittelbar beim Anbieter erworben wurden – im Onlineshop dauer-beet.com oder über eine direkt beim Anbieter aufgegebene Bestellung. Für Produkte, die über Dritte bezogen wurden, die der Anbieter nicht zum Vertrieb ermächtigt hat, gilt diese Garantie nicht.
Die Garantie gilt für alle Käufer gleichermaßen – für Verbraucher wie für Unternehmer, einschließlich der Nutzung auf öffentlichen Flächen. An den in Abschnitt 5 genannten Standorten gilt eine verkürzte Garantiezeit.
Die Garantie erstreckt sich auf folgende Materialien:
| Material | Garantiezeit |
|---|---|
| CortenSteel™ | 10 Jahre |
| EdelstahlPro™ | 10 Jahre |
| ZincProtect™ | 10 Jahre |
| AluPro™ | 10 Jahre |
| Solar-LED-Streifen, Solarmodul und Akku | 12 Monate |
Die zwölfmonatige Garantie auf die Elektronik gilt für alle Solar-LED-Streifen, Solarmodule und Akkus – für die im Produkt verbauten, für die separat als Zubehör gekauften und für die im Rahmen einer Aktion kostenlos beigelegten.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Übergabe der Ware an den Käufer. Der Austausch des Produkts oder eines seiner Teile im Rahmen der Garantie verlängert die Garantiezeit nicht; sie beginnt dadurch auch nicht neu zu laufen.
3. Was die Garantie abdeckt
Der Anbieter garantiert, dass das Produkt bei üblicher Nutzung im Außenbereich und bei Montage nach der Montageanleitung, die dem Produkt beiliegt und unter dauer-beet.com/montageanleitung veröffentlicht ist, nicht durchrostet und seine Tragfähigkeit nicht verliert.
Durchrostung bedeutet, dass die Korrosion die gesamte Blechdicke durchdrungen hat.
Nicht abgedeckt ist Durchrostung, die von Schnittkanten, Bohrungen oder anderen vom Käufer vorgenommenen Bearbeitungen ausgeht, von Stellen früherer mechanischer Beschädigung oder von Produktteilen, die dauerhaft im Wasser stehen beziehungsweise ohne Möglichkeit zum Wasserablauf eingebaut sind.
Verlust der Tragfähigkeit bedeutet einen Material- oder Verarbeitungsfehler, der sich ohne äußere Einwirkung zeigt – ein Bruch der Schweißnaht, ein Riss im Blech oder ein sich lösender Falz. Nicht abgedeckt sind Verformungen, Verbiegungen oder Brüche, die durch eine Belastung entstehen, für die das Produkt nicht bestimmt ist, durch Bewegung oder Setzung des Untergrunds oder durch Einbau in einen unzureichend verdichteten Untergrund.
Für Solar-LED-Streifen, Solarmodul und Akku garantiert der Anbieter, dass diese innerhalb der Garantiezeit entsprechend den Produktangaben funktionieren.
4. Was kein Mangel ist
Metall verändert sich im Freien. Die folgenden Veränderungen sind Eigenschaften des Materials und nicht Gegenstand der Garantie:
- Patina bei Cortenstahl. CortenSteel™ rostet in den ersten Wochen an und bildet innerhalb einiger Monate eine geschlossene Schutzpatina. Der Farbton kann sich zwischen einzelnen Teilen unterscheiden und verändert sich mit der Zeit.
- Beruhigung der Zinkoberfläche. ZincProtect™ beruhigt sich über die Jahre zu einem gleichmäßigen matten Ton; anfangs kann sogenannte Zinkblüte auftreten.
- Oxidschicht bei Aluminium. AluPro™ überzieht sich mit einer dünnen natürlichen Oxidschicht.
- Leichte Oberflächenveränderungen bei Edelstahl. EdelstahlPro™ kann bei Kontakt mit fremdem Eisenstaub oberflächlichen Flugrost entwickeln; dieser dringt nicht in das Material ein.
- Spuren auf angrenzenden Flächen. Wie bei allen unbeschichteten Metalloberflächen können in den ersten Monaten – je nach Lage, Niederschlag und Untergrund – einzelne Verfärbungen in der Umgebung auftreten. Auf hellen und porösen Belägen sind sie deutlicher sichtbar. Das ist eine Materialeigenschaft und kein Produktmangel.
- Farbunterschiede zwischen Chargen. Jede Charge patiniert auf ihre Weise. Teile aus einer späteren Bestellung haben daher zunächst ihren eigenen Farbton und gleichen sich mit der Zeit an. Für eine zusammenhängende Fläche empfiehlt es sich, alle Teile gemeinsam zu bestellen, damit sie im gleichen Rhythmus altern.
- Fertigungstoleranzen bis ± 3 mm pro laufendem Meter.
5. Wo eine verkürzte Garantiezeit von 5 Jahren gilt
An den nachfolgend genannten Standorten beträgt die Garantiezeit 5 Jahre. Das gilt für alle vier Materialien gleichermaßen.
a) Erhöhte Chloridbelastung
- Standorte im Bereich von 2 km von der Meeresküste oder mit unmittelbarer Einwirkung von Salzsprühnebel;
- Flächen, die im Winter mit Streusalz behandelt werden, sowie deren Randbereiche – Straßen, Parkplätze, Gehwege und Zufahrten;
- die unmittelbare Umgebung von Schwimmbecken mit gechlortem Wasser.
b) Erhöhte mechanische Belastung
- Flächen, die befahren oder beparkt werden;
- Flächen, auf denen Schnee maschinell geräumt wird;
- öffentliche Wege, Zufahrten und andere Flächen mit regelmäßigem Personen- oder Maschinenverkehr.
Der Grund ist technischer Natur. Die Schutzpatina von wetterfestem Stahl bildet sich nur dort, wo Befeuchtung und Abtrocknung einander abwechseln und die Chloridkonzentration in der Luft nicht zu hoch ist. Anerkannte Praxis für unbeschichteten wetterfesten Stahl ist, ihn nicht im Bereich von 2 km von der Meeresküste einzusetzen – außer dort, wo die Chloridbelastung der Klasse S1 oder niedriger nach EN ISO 9223 (bis 60 mg/m² pro Tag) entspricht. Dasselbe gilt für die unmittelbare Einwirkung von Streusalz. Bei mechanisch belasteten Flächen ist der Grund ein anderer: Wiederkehrende Stöße, Druck und Kratzer beschädigen die Schutzschicht schneller, als sie sich erneuern kann.
Weist der Käufer durch eine Messung nach EN ISO 9223 nach, dass die Chloridbelastung an seinem Standort in der Klasse S1 oder niedriger liegt, gilt für die Fälle nach Buchstabe a) die volle Garantiezeit von 10 Jahren. Für die Fälle nach Buchstabe b) gilt diese Ausnahme nicht.
Angabe des Einbauorts. Bei der Geltendmachung der Garantie gibt der Käufer den Ort und den Zweck des Einbaus an. Der Anbieter kann einen Nachweis zum Standort verlangen, etwa eine Adresse oder ein Foto der Umgebung. Ohne diese Angabe kann ein Garantieanspruch nicht bearbeitet werden, da die Garantiezeit vom Standort abhängt.
6. Was die Garantie nicht abdeckt
Die Garantie gilt nicht für:
- mechanische Beschädigungen – Kratzer, Stöße, Dellen sowie Schäden durch Rasenmäher, Rasentrimmer oder anderes Gerät;
- Montage entgegen der Anleitung, etwa Schlagen mit einem Metallhammer direkt auf das Profil ohne Schutzunterlage, Einbau in einen unzureichend verdichteten Untergrund oder Einbau ohne die vorgeschriebene Anzahl an Erdnägeln;
- Umarbeitung des Produkts – Schweißen, Lackieren oder Aufbringen von Mitteln zur Beschleunigung der Patina, die nicht vom Anbieter geliefert wurden. Zuschneiden auf Länge und Bohren von Befestigungslöchern sind erlaubt und heben die Garantie nicht auf; die Garantie deckt jedoch keine Korrosion ab, die von der Schnitt- oder Bohrstelle ausgeht;
- Schäden durch Kontakt mit aggressiven Stoffen – Säuren, Laugen, Dünger im unmittelbaren Kontakt mit dem Blech, Zementschleierentferner;
- Folgen unsachgemäßer Lagerung vor dem Einbau, insbesondere der Lagerung aufeinandergestapelter Teile in feuchten, unbelüfteten Räumen;
- höhere Gewalt – Überschwemmung, Erdrutsch, Hagel, Blitzschlag, Vandalismus, Verkehrsunfälle;
- natürliche Alterung des Akkus. Akkus verlieren mit der Zeit und mit der Zahl der Ladezyklen allmählich an Kapazität, weshalb Leuchtkraft oder Betriebsdauer mit der Zeit etwas nachlassen können. Verliert der Akku jedoch innerhalb der Garantiezeit mehr als 50 % seiner ursprünglichen Kapazität, behandelt der Anbieter dies als Mangel und tauscht den Akku aus;
- bei der Elektronik zusätzlich: Entladung des Akkus durch unzureichende Sonneneinstrahlung auf das Modul, Schäden durch Untertauchen in Wasser oder durch Wassereinwirkung über die Schutzart IP65 hinaus sowie Schäden durch Anschluss an eine fremde Stromversorgung.
7. Wie der Käufer die Garantie geltend macht
- Meldung. Der Käufer sendet eine E-Mail an service@dauer-beet.com mit der Bestellnummer, einer Beschreibung des Mangels und Fotos, auf denen sowohl der Mangel als auch das gesamte Produkt zu sehen sind.
- Antwort. Der Anbieter antwortet in der Regel innerhalb eines Werktages, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen.
- Prüfung. Der Anbieter kann weitere Fotos, einen Nachweis zum Einbauort (Abschnitt 5) oder die Rücksendung des beanstandeten Teils zur Prüfung verlangen. Die Versandadresse erhält der Käufer mit der Bestätigung seines Anspruchs.
- Lösung. Bei berechtigtem Anspruch tauscht der Anbieter das Produkt aus oder repariert es; die Wahl zwischen Austausch und Reparatur trifft der Anbieter. Ist beides innerhalb angemessener Frist nicht möglich, mindert der Anbieter den Preis entsprechend oder erstattet den Kaufpreis.
- Kosten. Bei berechtigtem Anspruch trägt der Anbieter die Versandkosten in beide Richtungen.
- Bearbeitungsfrist. Der Anbieter bearbeitet den Anspruch spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Meldung; verlangt er die Rücksendung des beanstandeten Teils, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang dieses Teils.
Hochbeete und Pflanzkübel. Diese Produkte bestehen aus einzelnen Wänden beziehungsweise Paneelen, sodass das schadhafte Teil nicht vollständig ersetzt werden muss. Bei berechtigtem Anspruch liefert der Anbieter kostenlos eine Ersatzwand oder ein Ersatzpaneel und trägt die Versandkosten. Ist ein Austausch vor Ort nicht sinnvoll, vereinbart der Anbieter mit dem Käufer einen Geldausgleich in Höhe des anteiligen Produktpreises; die Wahl zwischen der Lieferung eines Ersatzteils und dem Geldausgleich trifft der Anbieter.
Der Austausch beziehungsweise der Einbau des Ersatzteils wird vom Käufer vorgenommen. Die Garantie deckt keine Kosten für Demontage, Entleerung, Wiedereinbau, Erde, Pflanzen oder andere Arbeiten am Einbauort. Eine Ausnahme gilt, wenn der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorlag und der Käufer die gesetzliche Gewährleistung geltend macht; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regeln.
8. Ersatzteile
Der Anbieter hält für die gesamte Dauer der Garantie die Ersatzteile vor, die zur Erfüllung der Garantieverpflichtungen erforderlich sind. Eine darüber hinausgehende Frist für die Vorhaltung von Ersatzteilen wird nicht zugesichert.
Ist ein bestimmtes Profil, Modell oder Maß zum Zeitpunkt der Geltendmachung nicht mehr in Produktion, liefert der Anbieter ein technisch gleichwertiges Ersatzprodukt oder Ersatzteil. Dieses kann sich in Farbton, Oberflächenbearbeitung oder Ausführungsdetails vom ursprünglichen Teil unterscheiden; die technische Gleichwertigkeit bemisst sich nach Material, Materialstärke und Tragfähigkeit.
9. Verhältnis zu den gesetzlichen Rechten
Diese Garantie ist freiwillig und berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht.
Neben dieser Garantie steht dem Käufer die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren zu. Sie gilt für alle Produkte, auch für Solar-LED-Streifen, Solarmodul und Akku, bei denen die Garantiezeit kürzer als zwei Jahre ist.
Die zwölfmonatige Garantie auf die Elektronik verkürzt die zweijährige gesetzliche Gewährleistung also nicht. In den ersten zwei Jahren stehen dem Käufer für die Elektronik die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, auch nach Ablauf der 12-monatigen Garantiezeit.
Auch gegenüber Unternehmern verkürzt der Anbieter die zweijährige Gewährleistung nicht.
10. Übertragbarkeit
Die Garantie ist an den Käufer gebunden, der das Produkt unmittelbar beim Anbieter erworben hat, und ist nicht auf Dritte übertragbar.
Bei der Geltendmachung der Garantie legt der Käufer einen auf ihn lautenden Kaufnachweis vor – eine Rechnung oder eine Bestellbestätigung.
Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben davon unberührt.
11. Rechtswahl
Für diese Garantie gilt das Recht der Republik Slowenien. Verbrauchern wird dadurch nicht der Schutz entzogen, der ihnen durch die zwingenden Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
Kranj, 17. September 2026 DauerBeet d.o.o.
